Wirtschaftsrecht in den NL

Keine Verkauf von Telefonnummern mehr durch niederländische Handelskammer

15.02.2019

Am 1. Juli 2008 trat das heutige Handelsregistergesetz in Kraft. Durch das neue Gesetz wurde die Anzahl der Handelsregistereintragungen erheblich vergrößert. Der Einsatz des Handelsregisters als Basisverwaltung aller Unternehmen und juristischen Personen in den Niederlanden sollte zur Rechtssicherheit beitragen.

Nicht nur geschäftliche Daten, auch private Anschriften und Telefonnummern werden in das Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer oder eingetragene Bevollmächtigte sind zum Beispiel dazu verpflichtet, ihre Privatanschrift eintragen zu lassen, und Selbständige oder Kleinunternehmer, die keine separate Geschäftsadresse besitzen, müssen die eigene Privatadresse und Telefonnummer eintragen lassen.

Zum Schutz der Privatsphäre stehen die Privatadressen von Geschäftsführern und Bevollmächtigten nur Mitarbeitern von Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und Notaren zur Verfügung. Selbständige und Kleinunternehmer können sich der Offenlegung ihrer privaten Daten allerdings nicht entziehen.

Das wäre nicht so schlimm, wenn das Handelsregister, wie ursprünglich vorgesehen, von Unternehmern nur zur Rechtssicherheit genutzt werden würde. Unternehmensdaten werden aber auch an Unternehmen verkauft, die die Daten zu kommerziellen Zwecken nutzen möchten.

Im April 2018 hat die Datenschutzbehörde AP (Autoriteit Persoonsgegevens) die niederländische Handelskammer (Kamer van Koophandel), die das Handelsregister führt, darauf hingewiesen, dass sie damit möglicherweise gegen das niederländische Datenschutzgesetz verstößt. Die Datenschutzbehörde ist der Meinung, dass die Kamer van Koophandel Unternehmensdaten nur zu kommerziellen Zwecken verkaufen darf, wenn die betroffenen Unternehmer ihre Zustimmung dazu erteilt haben.

Die Kamer van Koophandel stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass sie zur Offenlegung von (allen) Unternehmensdaten verpflichtet ist. Außerdem hätten Unternehmen die Möglichkeit, bei der Eintragung anzugeben, dass kommerzielle Post oder Anrufe unerwünscht sind.

Inzwischen hat die ausgeübte Kritik dazu geführt, dass die Kamer van Koophandel im Oktober 2018 eine Umfrage durchgeführt hat bezüglich Beschwerden von Unternehmen über den Verkauf von Unternehmensdaten. Vor allem Selbständige haben dabei angegeben, unter unerwünschten und aggressiven kommerziellen Anrufen und Angeboten zu leiden.

Anlässlich der Resultate der Umfrage hat die Kamer van Koophandel sich im November 2018 entschlossen, keine Telefonnummern von Selbständigen und Kleinunternehmen mehr zu kommerziellen Zwecken zu verkaufen. Für Adressen gilt diese Einschränkung bislang allerdings noch nicht. Aus diesem Grunde sollte man bei der Eintragung von persönlichen Daten ins Handelsregister Vorsicht walten lassen.

DNHK, Sonja van Sloten

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