Politik

Ab 2025: Verpflichtetes Zertifizierungssystem für Zeitarbeitsunternehmen

29.11.2022

Um Missbräuche in der Zeitarbeitsbranche zu bekämpfen, will die niederländische Regierung durch ein neues Gesetz ein obligatorisches Zertifizierungssystem einführen. Dies soll die Position von Wanderarbeitnehmern verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Zeitarbeitsfirmen gewährleisten.

Die ersten Schritte zur Einführung des neuen Gesetzes wurden bereits unternommen. Im vergangenen Sommer wurde der Gesetzesentwurf zur Internet-Konsultation vorgelegt und die daraus hervorgehenden Reaktionen und Ratschläge wurden inzwischen verarbeitet. Der Gesetzesentwurf soll dem niederländischen Parlament im Frühjahr 2023 vorgelegt werden.

Ziel ist es, die Zertifizierungspflicht zum 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen. Sie wird ab dann für alle Unternehmen gelten, die in den Niederlanden Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Wet Waadi) betreiben. Die Verpflichtung wird demnach auch für ausländische Unternehmen und Unternehmen außerhalb der Zeitarbeitsbranche gelten.

Wenn die Zertifizierungspflicht ab Januar 2025 gelten soll, bedeutet das, dass Zeitarbeitsunternehmen die Zertifizierung im Jahr 2024 bereits beantragen müssen. Um sicherzustellen, dass die Anträge rechtzeitig eingereicht werden, wird für alle Unternehmen die die Zertifizierung vor dem 1. August 2024 beantragen, eine Übergangsregelung gelten. Auch wenn die zuständige Behörde noch keine Entscheidung getroffen hat, dürfen diese Unternehmen nach dem 1. Januar 2025 weiterhin Arbeitnehmer überlassen bis die Behörde sich entschieden hat.

Um sich für das Zertifikat zu qualifizieren, müssen Unternehmen nicht nur den bereits geltenden Anforderungen für die freiwillige SNA-Zertifizierung, sondern zusätzlich sechs weiteren Anforderungen genügen:

- Leiharbeiter müssen den gleichen Lohn erhalten wie Arbeitnehmer aus der Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens, wenn sie über vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und ähnliche Tätigkeiten ausüben;

- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses;

- Verfügung über eine Bankbürgschaft in Höhe von 100.000,- EUR (für startende Unternehmen gilt in den ersten 6 Monaten eine Bankbürgschaft in Höhe von 50.000,- EUR);

- Bereitstellung von zertifizierten Unterkünften;

- Übermittlung von Informationen bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz; und

- Überprüfung der Aufnahme in der zuständigen Pensionskasse.

Für neu gegründete Zeitarbeitsunternehmen, die noch nicht alle Anforderungen erfüllen können oder bei denen dies vor Aufnahme der Tätigkeit nicht überprüft werden kann, ist im Gesetzesentwurf die Möglichkeit vorgesehen, eine vorläufige Bescheinigung für maximal sechs Monate zu erhalten.

Die Arbeitsaufsichtsbehörde soll die Einhaltung des neuen Gesetzes überwachen. Unternehmen die nicht zertifiziert sind und trotzdem Arbeitnehmer überlassen, sollen mit einer Geldstrafe belegt werden. Das Gleiche wird für Entleiher gelten, die Leiharbeitnehmer von nicht zertifizierten Unternehmen beschäftigen.

Tekst: DNHK, Sonja van Sloten
Foto: Adobe Stock

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