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Weitere Stärkung Verbraucherrechte im Online-Handel

28.09.2022

Ab dem 28. Mai 2022 gelten in den Niederlanden neue Rechtsvorschriften für Verkäufe über Webshops und Online-Plattformen, wodurch diese an strengere Regeln für Online-Marketing, Preisgestaltung und Nutzerbewertungen gebunden sind.

2019 wurde die europäische Richtlinie zur Modernisierung des Verbraucherschutzes verabschiedet. Mit dieser Richtlinie (EU 2019/2161) gehen Änderungen von gleich vier bestehenden europäischen Richtlinien (daher auch bekannt als „Omnibus“-Richtlinie) in den Bereichen des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts einher. Ziel dieser Richtlinie ist eine bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften, wobei die Transparenz gegenüber den Verbrauchern als besonders wichtig gewertet wird. Am 28. Mai 2022 trat das Gesetz zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in den Niederlanden in Kraft. Hier folgen die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kontrolle und Transparenz von Rezensionen und Bewertungen

Zeigt ein Unternehmen Rezensionen und Bewertungen im Webshop, auf der Plattform oder in den sozialen Medien an? In diesem Fall muss man angegeben, ob und wenn ja, wie sichergestellt wird, dass keine gefälschten Rezensionen im Shop auftauchen.

Darüber hinaus muss man angegeben, ob für Bewertungen oder deren Positionierung (z. B. die höhere Positionierung positiver Bewertungen) gezahlt wird. Außerdem muss den Verbrauchern deutlich gemacht werden, ob sowohl positive als auch negative Bewertungen angezeigt werden. Die Anzeige "gefälschter" Bewertungen - einschließlich der Platzierung von (gefälschten) Likes - auf der Website, der Plattform oder über soziale Medien ist nach den neuen Rechtsvorschriften verboten.

Transparenz bei personalisierten Preisangeboten und Suchergebnissen

Werden den Verbrauchern personalisierte Preisangebote gezeigt, die z. B. auf frühere Ankäufe und Suchanfragen basieren und die mithilfe eines Algorithmus verfolgt wurden? In diesem Fall muss der Kunde darüber informiert werden, zum Beispiel mit einem Pop-up oder einem Hinweis auf der Zahlungsseite.

Beim Online-Verkauf muss bezahlte Werbung, die als Suchergebnis erscheint, immer als solche gekennzeichnet werden. Dabei muss der Anbieter auch die Art und Weise, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse bestimmt wird, transparent machen.

Identifizierung der verantwortlichen Partei

Für den Verbraucher muss deutlich sein, wer für die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen verantwortlich ist, an wen er sich mit Fragen wenden kann und wer sich um Rücksendungen kümmert.

Marktplatzbetreiber müssen für Kunden deutlich machen, ob es sich bei Verkäufern um ein Unternehmen oder um eine Privatperson handelt.

Neue Regeln für Rabatte

Ein willkürlicher Preis darf nicht mehr als Berechnungsgrundlage für einen Rabatt herangezogen werden. Der Rabatt muss auf Basis des niedrigsten Preises berechnet werden, der für einen bestimmten Artikel mindestens 30 Tage vor der Rabattaktion galt. Rabatte können jedoch im Verhältnis zum Preis eines Mitbewerbers oder zur unverbindlichen Preisempfehlung für ein bestimmtes Produkt angegeben werden.

Der Verbraucher, der mit persönlichen Daten bezahlt

Werden "kostenlose" digitale Dienste angeboten, für welche die Verbraucher ihre persönlichen Daten angeben müssen? In diesem Fall müssen Informationen darüber gegeben werden, wie lange die Kunden an den digitalen Dienst gebunden sind und wie sie ihn wieder abbestellen können. Die Verbraucher haben das Recht, den kostenlosen digitalen Dienst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. In diesem Fall muss der Anbieter die Verarbeitung der Daten unverzüglich einstellen.

Vergleichsseiten

Anbieter von Websites, auf denen Reise-, Hotel- oder andere Produkte oder Dienstleistungen miteinander verglichen werden, müssen einer weitergehenden Informationspflicht nachkommen. Den Kunden muss im Voraus deutlich gemacht werden, welche Elemente für das Ergebnis einer Suche ausschlaggebend sind. Die Algorithmen müssen zwar nicht offengelegt werden, aber es muss dabei stehen, auf welcher Grundlage ein Suchergebnis zustande kommt (wenn z. B. Unternehmen für eine hohe Position in den Suchergebnissen bezahlen, muss dies angegeben werden. Diese Informationen müssen auf der Seite erscheinen, auf der die Suchergebnisse angezeigt werden  (unabhängig davon, ob ein Besucher etwas kauft).

Vollstreckung

Die neuen Regeln gelten für alle Länder der Europäischen Union. In den Niederlanden sind die Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (ACM) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) für die Durchsetzung dieser Vorschriften zuständig. Je nach Art und Häufigkeit des Verstoßes können die Geldbußen bis zu 4 Prozent Ihres Jahresumsatzes betragen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an Donata Lex wenden (d.lex@dnhk.org).

Text: Donata Lex
Quelle: EU-Publikationen

 

 

 

 

 

 

 

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